Verbessern oder steuern? Enhancement durch Technik

Ein “Cyborg” ist ein mit Maschinen gekoppelter Mensch, der erweiterte (bis zu “übernatürliche”) Fähigkeiten besitzt, bekannt geworden durch Science Fiction. Die vielen Herzschrittmacherträger sind eigentlich schon Cyborgs, die Smartphone- und Datenbrillen – Benutzer allerdings nicht, da diese Geräte nicht in den Körper integriert sind.

Der Cyborg ist Mensch geblieben. Wie lange aber ist er Mensch? Die Grenze zum Roboter wäre da, wo der Technikteil überwiegt.

Selbstverständlich finden wir es gut, dass wir technisch z.B. optische Signale in akustische umsetzen und einem Patienten, der nur schwarz und weiß wahrnimmt, auf diese Weise Farbsehen ermöglichen können. Lässt man aber die medizinischen Themen weg, also die Fälle, wo es um Hilfe bei Defiziten geht, sind wir wieder beim Enhancement. Wäre es nicht schön, wenn wir unsere normalerweise beschränkten Fähigkeiten erweitern könnten?  Können wir das und was “bezahlen” wir dafür? Um beim relativ einfachen Beispiel der Sinne zu bleiben: Sind wir noch “Mensch”, wenn wir so schnell laufen könnten wie ein Gepard, nachts so gut sehen wie eine Katze, ultraviolettes Licht wahrnehmen wie Bienen oder uns mit Ultraschall orientieren wie Fledermäuse?

Dass wir mit dem Smartphone in Sekunden mehr wissen, schneller reagieren und uns rascher wieder erinnern können, ist eigentlich schon nicht mehr “natürlich”. Trotzdem stellen wir davon nichts in Frage. Warum? Das Smartphone ist ja nur ein Mittel, nichts Anderes als das Buch, in dem ich früher nachschlug – oder? Jedenfalls befindet es sich außerhalb meines Körpers. Ich fühle mich sicher: hier ist mein Körper, da die Maschine. 

BCIs: Die Schnittstelle im Gehirn

Genau diese Grenze steht immer mehr in Frage. In der Medizin sind BCIs ( Brain- Computer- Interfaces) lange bekannt, Schnittstellen zwischen Gehirn und Computer, die eine Interaktion des Menschen mit der Außenwelt möglich machen, wenn diese durch Krankheit gestört oder unmöglich ist. Das hat vielen Patienten Hoffnungen eröffnet, solchen etwa, die an einem “Locked – In – Syndrom” leiden, einer Störung grundlegender Hirnfunktionen (z.B. nicht atmen oder schlucken zu können), wobei das Bewusstsein intakt ist. Die Entwicklung geht dahin, dass nicht nur eine körperliche Reaktion (z.B. Augenblinzeln) das Steuern einer externen Computereinheit ermöglicht, sondern auch, dass dies nur durch “Denken” erreicht wird. Außerhalb der Medizin gibt es längst das “Neuro – Gaming”, wo (externe) BCI-Geräte den Spieler befähigen, durch Gedanken bestimmte einfache Züge zu machen.

In jedem Fall läuft die Bewegung aber nur in eine Richtung – ICH denke, die Maschine gehorcht mir oder setzt etwas um, Denken in Bewegung, Denken in Schreiben auf einer Tastatur.

Wie ist es aber, wenn die Funktionen bidirektional werden? Wenn es zu der einen Richtung auch die umgekehrte geben wird: den direkten Input ins Gehirn von außen über die Technik?

Tiefe Hirnstimulation nicht nur zur Therapie?

Die “tiefe Hirnstimulation” ist  eine inzwischen etablierte Methode zur Behandlung neurologischer Störungen, z.B. bei Parkinsonkrankheit, aber sie kann uns kognitiv und emotional verändern. “Es mehren sich Berichte, dass [sie] Identitätsveränderungen bei Patienten hervorrufen kann”, wie  Professor Christiane Woopen, Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, sagte. Beeinflussung unserer Gedanken und Gefühle von außen durch Technik ist jedenfalls möglich. Ein Mensch mit überschießender Aggressivität könnte so behandelt werden. Allerdings: wäre er dann vielleicht nicht mehr in der Lage, sich gegen Angriffe zu wehren?

Drängende Fragen und noch wenige Antworten

Spätestens an dieser Stelle stehen wir betroffen vor vielen offenen Fragen:  philosophisch – ethischen, juristischen, politisch – sozialen, von denen ich hier nur einige anführen will:

  • Wo endet der Mensch, wo beginnt die Maschine?
  • Bin “Ich” noch “Ich”, wenn meine Gedanken und Gefühle durch technische Eingriffe verändert werden?
  • Der Mensch wäre “hackbar”, wenn der Computerteil mit dem Internet verbunden wäre; welche Konsequenzen könnte das haben? Schon gibt es einen neuen Begriff für ein “Cybercrime”: Hacking BCIs.
  • WER hat entschieden, wenn etwas entschieden wurde: der Mensch? Ist dieser noch alleiniger Urheber seiner Gedanken und damit seiner Handlungen? Wie steht es mit der (moralischen und juristischen) Verantwortlichkeit, wenn der Mensch immer mehr zum Cyborg wird?
  • Was ist mit dem Begriff des geistigen Eigentums? Was mit Rechten, z.B. als Autor?
  • Wie steht es mit den Konsequenzen für die Arbeitswelt? Wird sich das Arbeitsrecht nur auf solche “verbesserten Menschen” einstellen? Wird man aufhören, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und statt dessen beginnen, die Menschen den Bedingungen anzupassen?
  • Ist eine BCI – gesteuerte Prothese ein Werkzeug oder ein Teil des Körpers? Das ist keine theoretische Frage; praktisch geht es darum, ob es sich bei einem auftretenden Schaden um Sachbeschädigung oder um Körperverletzung handeln würde.
  • Gibt es eine Grenze für Eingriffe dieser Art? Wo ist sie und wer setzt sie?

Es geht grundsätzlich um die Fragen, ob unsere Autonomie eingeschränkt oder erweitert wird, wenn wir integrierte Chips zulassen;  wie wir manipuliert werden können, ob wir selbst oder Andere diese Manipulation an uns vornehmen und ob der Gesetzgeber Grenzen setzen müsste. Es geht um das Problem der autonomen Verfügbarkeit unserer eigenen Bewusstseinszustände und um die Frage, welches “Ich” wir sein wollen. Allerdings fallen uns an dieser Stelle auch Dinge wie Werbung ein, durch die wir ja täglich bereits unterhalb unserer Bewusstseins – Linie manipuliert werden. Wo ist die Grenze, gibt es da vielleicht fließende Übergänge zu direkten Eingriffen?

Eigene Entscheidungen und neue Gesetze

Ein neues Recht müsste, wie Reinhard Merkel, Strafrechtler und Rechtsphilosoph, formulierte, ein negatives Abwehrrecht gegen jede direkte Einwirkung auf das Gehirn festschreiben, die nicht hinreichend gewichtig und durch Einwilligung gedeckt ist. (Mehr dazu: https://www.ethikrat.org/fileadmin/PDF-Dateien/Veranstaltungen/jahrestagung-2018-merkel.pdf).  Juristisch muss die Person geschützt werden. Auch vor sich selbst? Muss der Gesetzgeber nicht nur der Manipulation, sondern auch der Selbstmanipulation Grenzen setzen? EINE Entscheidung werden wir auf jeden Fall baldmöglichst treffen müssen: ob wir überhaupt BCIs benutzen wollen, die unsere Fähigkeiten, die eines Gesunden also, erhöhen. Noch steht die diesbezügliche Technik am Anfang? Sie wird täglich besser, was die Hoffnungen (im therapeutischen Umfeld) ebenso verstärkt wie die drohenden Szenarien des möglichen Missbrauchs. Dass wir uns mit diesen Fragen beschäftigen ist überfällig.

Literaturtipp:

Markus Frings, Ralf J. Jox: Gehirn und Moral

Broscheid, T: Brain Computer Interface

Volkmann, J.: Tiefe Hirnstimulation

Jean Dominique Bauby: Schmetterling und Taucherglocke

 

Ferner

Und für Romanleser der folgende gut recherchierte Wissenschaftskrimi:

 

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