“Sterbehilfe”- Pro und Contra

Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen. Der Paragraf 217, der die  geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung verboten hatte, ist “gekippt”; das bejubeln die Einen und beweinen die Anderen. Eine nüchterne Bilanz scheint nötig, bevor über die einzelnen Punkte – hoffentlich lange und intensiv –  in der Öffentlichkeit diskutiert wird.

Der Begriff: “Sterbehilfe”

Wissen wir wovon wir reden? Kein Begriff ist einem solchen “Ausverkauf”, einer so breiten Anwendung und daher häufigen Fehlinterpretation unterworfen wie dieser. “Hilfe” ist  schon eine Wertung, positiv besetzt, damit nicht nützlich bei dieser Diskussion. Um es ganz klar zu sagen: “Sterbehilfe”  leistet Jeder, der am Bett eines Sterbenden sitzt und ihm die Hand hält. Das wäre Hilfe BEIM Sterben. Hier geht es nicht darum, es geht um Tötung. Genauer: um Beihilfe zur Selbsttötung; noch genauer: oft um spezifisch ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung. Hilfe ZUM Sterben, wenn man so will. Das muss man erst  klar aussprechen! Wieso  ist die Scheu vor dem Begriff größer als die Scheu vor der Handlung?

Die Pro-Argumente

Betroffene, Menschen, die aus gleich welchen Gründen sterben wollen, und ihre Angehörigen sind erleichtert aufgrund der Betonung des Selbstbestimmungsrechts; sie fühlen sich nicht mehr in ihrer Freiheit eingeschränkt. Die Entscheidung sei richtig, weil das Gericht sich für das Persönlichkeitsrecht entschieden und bisher unüberwindbare Hindernisse abgebaut habe. Sieht man die Odyssee, die Manche da durchlaufen haben, muss man dafür jedes menschliche Verständnis aufbringen! Auf der anderen Seite sind Ärzte, die Hilfe zur Selbsttötung als einen freiwilligen letzten Dienst an ihrem langjährigen Patienten verstehen, dankbar für eine Rechtssicherheit;  fühlten sie sich bisher doch auch bei den wenigen ( auch bisher erlaubten!) Ausnahmefällen immer „mit einem Bein im Gefängnis“; nicht nur sind sie von ihrer Berufsethik her klassischerweise verpflichtet, Leben zu erhalten;  (Hippokratischer Eid: „Ich werde niemandem, auch nicht auf seine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten“) auch mussten sie immer mit einer Klage wegen unterlassener Hilfeleistung rechnen.

Die Contra-Argumente

Das Urteil gehe über die Selbstbestimmung hinaus: das Recht auf Sterben solle für alle Zuständen menschlicher Existenz gelten.* Es schriebe fest, den Menschen müsse Hilfe bei der Realisierung des Sterbewunsches sichergestellt werden. Das treffe zunächst die Ärzte und deren Berufsethik, bei häufiger Inanspruchnahme und flächendeckender Umsetzung sowie zu wenig „Freiwilligen“ unter den Ärzten (die natürlich auch autonom sind und nicht instrumentalisiert werden dürfen) bedeute es schließlich Eröffnung eines Weges für auf  Gewinn zielende Unternehmen** oder staatlich zertifizierte Sterbekliniken und – Assistenten.*** Ferner sei die „Freiheit“ eines Menschen bei dem Entschluss zur Selbsttötung sowieso umstritten. Und wie „frei“ ist eigentlich ein sehr junger, sehr alter, psychisch kranker, sehr leidender Mensch? Wer entscheidet über den mutmaßlichen Lebenswillen von behinderten Neugeborenen und Kleinkindern? Die Ärzte, die Verwandtschaft oder die Krankenkasse, die die teure Pflege bezahlen müsste? Ferner sei eine schiefe Ebene zu befürchten: mit dieser Argumentation sei es letztlich nicht mehr möglich, das (in Deutschland bestehende) Verbot der Tötung auf Verlangen aufrechtzuerhalten.

Selbstbestimmungsrecht gegenüber Schutzpflicht

Was ist da also passiert? Es ging um eine Güterabwägung, und das Gericht hat das Selbstbestimmungsrecht der Person für gewichtiger gehalten als jede Schutzpflicht des Staates gegenüber den Bürgern. Nun denkt man, hört man heute “Lebensschutz”,  ja meist an eine indoktrinäre Form selbst ernannter, sogar militanter “Lebensschützer” besonders in den USA; und es muss erst einmal klar sein, dass hier nicht diese Form von Schutz gemeint ist. Es geht um andere Fragen. Eine der wichtigsten: wie steht es denn mit unserer selbstbestimmten Entscheidung als Ausübung unserer Freiheit in Zuständen von Krankheit, schwerem Leiden und Abhängigkeit? Eine andere: welchen Einfluss hat eine zunehmende Liberalisierung, im  Klartext:  Zulassen und Fördern von organisiertem Sterben, auf uns selbst als Gesellschaft?

Das “sozialverträgliche Ableben”

Ja, dieser Begriff steht da als Schreckgespenst. Wenn Beihilfe zum Suizid käuflich wird und Rechtsanspruch gegenüber der Gemeinschaft besteht, wächst dann nicht der Druck auf Menschen, die Selbsttötung zu wählen, bei schwerer Krankheit, subjektiv empfundenem Leiden oder großen Lebensschwierigkeiten (eben auch finanziellen)?  http://www.imabe.org/index.php?id=2685  Wenn Krankenkassen nach einem neuen Kalkül vielleicht eher assistierte Tötung finanzieren als immer teurer werdende Therapien bei z.B. immer mehr werdenden Hochaltrigen? Das ist kein Science Fiction Film mehr und nicht weit hergeholt, gibt es doch schon Beispiele dafür.

Ein Blick ins Ausland

Oregon:  2015 haben nur 135 von 208 Patienten, die ein Rezept für das tödliche Medikament erhielten, dieses genutzt. Ein Teil der schwerstkranken Patienten stirbt, bevor er die Planung umsetzen kann. Allerdings erinnert das an Zeugnisse von Betroffenen jetzt vor dem Urteil des BVerfGer: Viele sagten, sie wollten nur die sichere Zusage, ein Medikament zu bekommen, das würde beruhigen; ob sie darauf zurückgreifen würden, sei noch gar nicht sicher. – Österreich: sowohl Tötung auf Verlangen wie assistierter Suizid sind verboten, beim Verfassungsgerichtshof liegt eine Klage vor. – Schweiz:  mit Hilfe von Organisationen haben sich 2016 fünfmal mehr Menschen als 2003 das Leben genommen. – Kanada: das Oberste Gericht urteilte 2019, die Beschränkung der “aktiven Sterbehilfe” auf terminale Patienten sei verfassungswidrig, weil diskriminierend. – Belgien: Euthanasie für Kinder ist möglich, Altersgrenzen werden weiter nach unten verschoben. Die Klage Tom Mortiers gegen den Staat wegen der Euthanasie-Gesetzgebung wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angenommen. https://apnews.com/8217108af4f841b3a2d551ca73eecb9c. –  

Niederlande: “Tötung auf Verlangen” ist erlaubt,  2016 gab es über 6000 gemeldete Fälle. Nur ein Arzt darf den Tod herbeiführen.

Gründe für das Sterbenwollen

Menschen wollen oft NICHT: nicht mehr leben. Sie wollen: nicht SO leben. 2018 gab man in Oregon als Hauptgrund für Sterbewunsch an: Sorge, zur Last zu werden (92%); weniger Freude durch Teilhabe an Aktivitäten (90 %); Furcht vor Würdeverlust (67 %). In den  Niederlanden: Ca 10.000 aller über 55-jährigen Niederländer wollen ihr Leben frühzeitig beenden, auch ohne ernsthafte Erkrankung. 56 % der Betroffenen nennen als Grund Einsamkeit, 42 % die Sorge, zur Last zu fallen, 36 % Geldsorgen. Tötung auf Verlangen gehört in manchen Teilen des Landes schon zu den wichtigsten Todesursachen (10 bis 15 %)****

“Ursprünglich wollten wir den Menschen vor einem schrecklichen Sterben bewahren, inzwischen wollen wir ihn von einem schrecklichen Leben erlösen. Da hat sich etwas verschoben,“ sagt Theo A.Boer, https://www.zeit.de/2020/10/theo-a-boer-aktive-sterbehilfe-ethik/komplettansicht, der als Gutachter der niederländischen Sterbehilfekommission zurücktrat, weil sich in den letzten Jahren Fälle häuften, bei denen eine schiefe Ebene deutlich wurde, wenn z.B. Druck von Verwandten oder sogar Zwang ausgeübt wurde. 

So viele philosophische Fragen…..

Der Leitgedanke der Selbstbestimmung um jeden Preis kann zurückgeführt werden auf die “liberale” Auffassung von Grundrechten und individuellen Rechten (R.Dworkin). Aber: ist das Individuum wirklich isoliert, kann man es absolut setzen? Muss man es nicht immer in Bezug auf Andere, in seinen Beziehungen, sehen?  https://www.sueddeutsche.de/politik/sterbehilfe-kirche-interview-1.4823893.  Mehr noch: wie groß ist hier am Ende der Teil “Individuelles Recht über alles” und wieviel spielt der Gedanke eine Rolle, dass das Individuum dem Kollektiv nicht zur Last fallen darf? Unterordnung des Individuums zum Wohl des Kollektivs ?

Wie wollen wir sein?

Dies war ein kleiner Versuch, die Komplexität aufzuzeigen. Wir werden alle viel nachdenken müssen. Ich persönlich möchte nicht in einer Gesellschaft leben, wo es “normaler” wird, sich zu töten, als sich auf jede andere Weise helfen zu lassen. Wenn Suizidwillige nicht dem Leben an sich, sondern meist dem Leiden entrinnen wollen, sollte m.E. Pflicht der Gesellschaft sein, alle Möglichkeiten der Leidenslinderung bereitzustellen, was zunächst heißt: endlich größererer Ausbau von Pflege und Palliativmedizin in Deutschland, mehr Hilfen von Seiten der Psychiatrie, Neubedenken von Sozialmaßnahmen. Aber eben auch unsere eigene Verortung: wollen wir gegenüber unseren schwächsten Mitgliedern eine Gesellschaft der Handreichung oder der Entsorgung sein? Plakativ: eine Wegwerfgesellschaft auch für Menschen?

*Grundsätzlich dürfe also, wie Dabrock anführt,  z.B. auch das Selbstverwirklichungsrecht eines 18-Jährigen in einer Existenzkrise nicht beeinträchtigt werden 

**Laut Schweizer Medienberichten kommen die Sterbehilfe-Vereine Exit, Eternal Spirit und Dignitas zusammen mittlerweile auf einen Jahresumsatz von zehn Millionen Schweizer Franken.

***In den Niederlanden sinkt gerade die Zahl der Ärzte, die sich zur Verfügung stellen wollen.

**** Studie der Universität Utrecht

Literaturtipps:

Die angeführten Bücher setzen sich noch nicht mit dem neuen Urteil auseinander; wesentlich ist aber die eigene Beschäftigung mit dem Thema und den Positionen dazu

  1. Gian Domenico Borasio: Über das Sterben
  2. Detlev Horster: Angewandte Ethik
  3. Urban Wiesing: Ethik in der Medizin: ein Studienbuch.
  4. Heribert Niederschlag, Ingo Proft: Recht auf Sterbehilfe?
  5. Edgar Dahl: Mein Leben, mein Tod, meine Entscheidung
  6. Hector Wittwer: Das Leben beenden. Über die Ethik der Selbsttötung
  7. Giovani Maio: Den kranken Menschen verstehen
  8. Rainer Schäfer, G.Schumann: Ist das denn zu schaffen? Über die Rolle der Angehörigen in de palliativmedizinischen Begleitung

Ich danke G.Gellinger auf pixabay für das Bild und die Möglichkeit der Bearbeitung: das ursprüngliche Ziel der Medikamente: “health” in “death” zu verändern

 

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