Baby-Watching: das Ungeborene als Fernsehstar
Die Nachricht: der Gesetzgeber sagt, ab 2021 soll Ultraschall ohne medizinische Indikation eine Ordnungswidrigkeit sein, also eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die bestraft werden kann.* Das ist wohl gut so. Leider liest man nun in diesem Zusammenhang in der Presse, das Verbot sei wegen nachgewiesener Belastung des Ungeborenen erfolgt. Das führt zu einer großen Verunsicherung bei werdenden Eltern, sind doch Ultraschalluntersuchungen fester Bestandteil der Schwangerenvorsorge..
Brauch oder Missbrauch?
Schon 2012 schrieb der “Spiegel” über den “fragwürdigen Trend” der “Fötus-Parties”, mit denen einige Prominente in den USA begonnen hatten.https://www.spiegel.de/gesundheit/schwangerschaft/foetus-partys-statt-babyshowers-schwangere-bestaunen-ungeborenes-in-3d-a-813997.html Das kommerzielle Angebot wuchs seitdem; nicht nur in Studios gibt es Baby-TV, sondern solche Nutzungsmöglichkeiten von Ultraschall wurden in Einkaufszentren integriert; inzwischen kann man auch Geräte ausleihen und zu Hause das Baby-Kino mit Familien und Freunden veranstalten. Ist da ein neuer Brauch entstanden? Oder erfüllt das Ganze nicht doch eher die Definition von Missbrauch? Ich meine, ja: Missbrauch von Macht gegenüber einem menschlichen Wesen, welches nicht gefragt werden kann und welches selbst keinerlei Nutzen von dieser Vorführung hat, nur zur Befriedigung eigener Wünsche, in diesem Falle unserer Neugier. Oder auch: Die Eltern verfügen über das Kind zu Unterhaltungszwecken. Das wäre das grundlegende ethische Problem. Aber es gibt noch andere.
Fragwürdige Ausbildungen
Die Studios distanzieren sich, die Schwangere unterschreibt, dass es sich nicht um medizinische Diagnostik handelt. Es werden also nur schöne Filme produziert. Was aber sieht – oder übersieht – man da und welche Konsequenzen hat das? Möglichkeit 1: es liegt ein Problem beim Kind vor, welches nicht gesehen wird. Wird die Schwangere nicht den Eindruck haben, dass ja “alles in Ordnung” sei und im schlimmsten Falle nötige ärztliche Untersuchungen später oder gar nicht wahrnehmen? Möglichkeit 2: man sieht “etwas”. Wer beurteilt da was, wer teilt der Schwangeren was und wie mit? Ist das alles zu verantworten? Ein Frauenarzt braucht Jahre, um qualifiziert zu sein: ein Medizinstudium, eine Facharztausbildung und eine zusätzliche Ultraschallausbildung. Alles eigentlich nicht notwendig, da wir ja heute die großartigen technischen Abbildungsmöglichkeiten haben?
Und wenn es der Arzt macht?
Ja, es gibt inzwischen auch “Flatrates” beim Frauenarzt, wo die Schwangere nicht nur bei den vorgeschriebenen drei Untersuchungen ihr Kind sehen kann. Hier entfällt zumindest das angesprochene Problem mit der Ausbildung, im Übrigen aber besteht kein Unterschied. Jeder medizinische Eingriff ( und jede Untersuchung ist ein Eingriff) erfordert eine Indikation, einen Grund also, weshalb er durchgeführt werden soll. Und das genau deshalb, weil es bei “Wirkungen” auch immer “Nebenwirkungen” gibt, und weil der Patient/die Patientin nach Aufklärung dann selbst entscheiden muss, ob der Eingriff durchgeführt werden soll. Man hat also immer eine Waage in der Hand: überwiegen die Wirkungen die Nebenwirkungen? Sind die zu erwartenden Vorteile größer als die Nachteile?
Ist Ultraschall schädlich?
Die Wahrheit ist: wir wissen immer noch zu wenig: Eins der grundlegenden Probleme liegt darin, dass eine medizinische Entscheidung immer eine Einzelfallentscheidung ist, Kenntnisse in der Forschung aber nur an Gruppen erworben werden können. Forschung in der Schwangerschaft unterliegt besonders strengen Kriterien und hat besonders hohe Hürden. So gibt es keine wirklich ausreichenden Daten, die uns beweisen, dass die Anwendung von Ultraschall in der Schwangerschaft schadet – aber auch keine, die uns beweisen, dass er völlig unschädlich ist. Wir haben nur Hinweise, oft aus Tierversuchen, wobei diese Ergebnisse nicht immer genau auf den Menschen anwendbar sind. Dass das Ungeborene aber auf Ultraschall reagiert, das wissen wir schon seit vielen Jahren nach Untersuchungen aus der Mayo-Klinik. Was sollte man tun, wenn man über Schäden ( besonders auch Langzeitschäden) nicht genau Bescheid weiß? Man sollte das Prinzip ALARA anwenden, welches aus dem Strahlenschutz bekannt ist ( obschon es sich bei Ultraschall nicht um Strahlen handelt): “As Low As Reasonably Achievable” – man könnte auch einfach sagen: so viel wie nötig, so wenig wie möglich.
Was ändert sich mit der neuen Verordnung?
Für die Schwangerenvorsorge gar nichts. Weiterhin werden drei Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft von den Krankenkassen finanziert und jede zusätzliche Untersuchung auch, wenn eine Indikation besteht, also ein Urteil des Arztes im Einzelfall, dass eine weitere Untersuchung aus medizinischen Gründen nötig ist. Was das Gesetz beenden will, ist die Wunschleistung aus anderen Gründen. Man kann es bedauern, dass dafür überhaupt eine gesetzliche Regelung nötig war, muss es aber positiv sehen, dass sie nun vorliegt. Es wäre tragisch, wenn Schwangere jetzt, halbinformiert, Angst vor Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft entwickeln würden. Diese sollen so oft wie nötig stattfinden und bei Vorliegen einer medizinischen Indikation wie jeder andere medizinische Eingriff durchgeführt werden, ohne ängstlich nach “Nebenwirkungen” zu fragen, denn die positiven Wirkungen überwiegen in diesem Falle die möglichen negativen: es geht um eine Diagnose, wo bei Vorliegen einer Anomalie rechtzeitig noch eingegriffen werden kann. Das Charakteristikum “Guter Medizin” war schon immer so: die Schäden, die wir vermeiden können, müssen größer und häufiger sein als die möglichen Schäden durch einen Eingriff. Das gilt sogar für das Schlucken jeder Tablette!
Sicherheit gibt es nicht
Es geht also nicht nur um Ultraschall. Es wird Zeit, dass wir uns verabschieden von dem Gedanken, hundertprozentige Sicherheit erreichen zu können; das können wir an den meisten Punkten unseres Lebens nicht. Wir können aber vernunftgesteuerte Entscheidungen treffen. Bei der Entscheidung im Einzelfall kann nur der behandelnde Arzt helfen: das ist übrigens einer der Gründe, weshalb dieser auch im Zeitalter von Leitlinien immer noch erforderlich ist; ein Algorithmus kann nur vorher nützlich sein, er ist kein Ersatz. Darüber hinaus aber hilft uns dieses Gesetz vielleicht, ganz allgemein unsere Verantwortung gegenüber Anderen zu bedenken, wenn wir Entscheidungen treffen, die Andere mit einbeziehen. Kinder “gehören” uns nicht, sie sind “Andere”, vor allem aber sind sie kein Gegenstand, über den wir einfach ohne schwerwiegenden Grund verfügen dürfen; und sicher dürfen wir nichts tun, was unsere Schutzpflicht ihnen gegenüber verletzt.
*Verordnung des Bundesministeriums für Umweltschutz und Reaktorsicherheit zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts vom 29-11-2018 Artikel 4 § 10.
Literaturtipps
- https://www.amazon.de/Bilder-Konzeptionen-vom-Ungeborenen-Visualisierung/dp/3940755737/ref=sr_1_2?qid=1556530627&refinements=p_27%3ADorothea+Tegethoff&s=books&sr=1-2&text=Dorothea+Tegethoff
- https://www.kinderrechtskonvention.info/schutz-des-ungeborenen-lebens-3450/
- https://www.bundestag.de/resource/blob/592130/21e336d47580c1faa15dbe23d999b62c/wd-7-256-18-pdf-data.pdf
Liebe Marion, das sehe ich auch so. Allerdings ist wohl oft nicht nur unser „Egoismus“, wie Du sagst, schuld. Der unaufhaltsame technische Fortschritt wird beworben, ohne differenzierte Stellungnahmen vermarktet, und Eltern wollten häufig ihr Glück einfach teilen. Es ist zu hoffen, dass wir alle uns endlich immer mehr informieren und nicht weiter jede Technik blind einsetzen.
Liebe Ute,
danke für Deinen hervorragenden Beitrag.
Bin froh, dass der Gesetzgeber ein Einsehen mit den Ungeborenen hat. Trotzdem ist es traurig, dass es so ein Gesetz geben muss. Wann werden wir erwachsen, legen unseren Egoismus beiseite, stellen die Sensationsgier hinten an, damit aus dem uns anvertrautem Wesen eines Tages ein Mensch wird, der ein selbst bestimmtes Leben führen kann?